Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) in Kraft

  

Seit dem 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen nur noch mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) zulässig. Die Erteilung der Erlaubnis setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller durch eine Prüfung nachweist, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt. Wie diese Sachkunde nachgewiesen werden soll, regelt die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) , die am 7. Mai 2016 in Kraft… Read more »

Basiskonto für jedermann

  

Am 11. April 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen verabschiedet (BGBl I, 720).

Zur Zulässigkeit eines Individualbeitrags bei Verbraucherkrediten

  

Zahlreiche Banken (darunter die TARGOBANK) bieten Endkunden sogenannte Individual-Kredite an, bei denen der Kunde nicht nur Zinsen, sondern auch einen sogenannten einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zu zahlen hat. Bei diesen stellt sich die Frage, ob es sich um verkappte (allgemeine) Bearbeitungsgebühren handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Verbraucherdarlehen unwirksam sind.

Gesetzesänderungen zu Wohnimmobilienkrediten: Ende des „Ewigen Widerrufsrechts“

  

Der Bundestag hat am 11. März 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien­­kredit­richtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften erlassen. Die Änderungen bedeuten insbesondere das Aus für das bisherige „Ewige Widerrufsrecht“ bei Verbraucherdarlehens­­verträgen, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.