Gericht beurteilt SecureGo-Verfahren als unsicher
Das SecureGo-Verfahren bietet nicht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anscheinsbeweis, so das LG Heilbronn. Die Weitergabe von TAN per Telefon ist dennoch grob fahrlässig.
Das SecureGo-Verfahren bietet nicht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anscheinsbeweis, so das LG Heilbronn. Die Weitergabe von TAN per Telefon ist dennoch grob fahrlässig.
Rückforderungsansprüche des Bankkunden wegen zu Unrecht erhobener Zinsen oder Entgelte unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Kunde von der Belastung des Kontos Kenntnis erlangt hat, nicht erst, wenn er den Sachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat.