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Bankgebühr für Unterrichtung über nicht ausgeführten Auftrag unzulässig
Informiert eine Bank ihre Kunden darüber dass eine Lastschrift oder eine Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht ausgeführt werden kann, darf sie hierfür kein Entgelt von 5 € erheben. Ebenso unzulässig ist eine Klausel, nach der der Widerruf eines Dauerauftrages entgeltpflichtig sein soll. Das entschied der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes (Urteil vom 12.09.2017 – XI ZR 590/15).