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Kaskadenverweisung in Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag unzulässig

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Eine Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 (Az. C-66/19) belebt die Debatte über die Wirksamkeit von Widerrufs­­belehrungen bei Darlehens­­verträgen neu. Im Streit steht die sogenannte Kaskaden­verweisung auf § 492 Abs. 2 BGB.