Dr. Henning KahlertKommentare deaktiviert für Kaskadenverweisung in Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag unzulässig
Eine Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 (Az. C-66/19) belebt die Debatte über die Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen neu. Im Streit steht die sogenannte Kaskadenverweisung auf § 492 Abs. 2 BGB.