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BGH: Feststellungsklage bei Widerruf eines Darlehensvertrages unzulässig

  

Der Darlehensnehmer, der nach Widerruf seines Darlehensvertrages den Vertrag rückabwickeln will, muss auf Freigabe der Sicherheit und Rückzahlung der geleisteten Zahlungen klagen, Zug um Zug gegen Ablösung des Darlehens (Leistungsklage). Eine Feststellungsklage ist unzulässig. Dies hat der BGH am 21. Februar entschieden (XI ZR 467 / 15).