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Alter des Kunden erlaubt Ungleichbehandlung bei Ratenzahlungen

  

Verkäufer dürfen bei der Entscheidung, ob sie einem Käufer die Möglichkeit der Ratenzahlung gewähren, auch das Alter des Kunden berücksichtigen. Das hat das AG München entschieden und die Klage einer 84 Jahre alten Frau abgewiesen, die sich unzulässig diskriminiert sah, weil ihr keine Ratenzahlung gestattet wurde (Urteil vom 13.04.2016, Aktenzeichen 171 C 28560/15).