Am 11. April 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen verabschiedet (BGBl I, 720).
Der Bundesgerichtshof wird am 31. Mai 2016 über Einzelfragen verhandeln, die sich im Zusammenhang mit der Abwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrages ergeben (XI ZR 511/15).
Zahlreiche Banken (darunter die TARGOBANK) bieten Endkunden sogenannte Individual-Kredite an, bei denen der Kunde nicht nur Zinsen, sondern auch einen sogenannten einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zu zahlen hat. Bei diesen stellt sich die Frage, ob es sich um verkappte (allgemeine) Bearbeitungsgebühren handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Verbraucherdarlehen unwirksam sind.