Bankgebühr für Unterrichtung über nicht ausgeführten Auftrag unzulässig

  

Informiert eine Bank ihre Kunden darüber dass eine Lastschrift oder eine Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht ausgeführt werden kann, darf sie hierfür kein Entgelt von 5 € erheben. Ebenso unzulässig ist eine Klausel, nach der der Widerruf eines Dauerauftrages entgeltpflichtig sein soll. Das entschied der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes (Urteil vom 12.09.2017 – XI ZR 590/15).

Irreführende Werbung mit „0 € Bargeldabhebungsgebühr“

  

Die Barclaycard GOLD VISA-Kreditkarte wurde im Jahr 2013 mit der Aussage beworben, bei Abhebungen im Ausland falle keine „Bargeldabhebungsgebühr“ an. Tatsächlich sollte der Kunde aber eine „Auslandseinsatzgebühr“ entrichten, wenn er außerhalb der Eurozone Geld mit der Kreditkarte abheben wollte. Das OLG Hamburg sah hierin eine irreführende Werbung (Urteil vom 12.04.2017 – 5 U 38/14).