Will der Anleger einen Emissionsprospekt nicht annehmen, weil dieser „zu dick und zu schwer“ ist, muss ihn der Anlageberater mündlich über die Besonderheiten der Anlage (ggf. mündlich) informieren. Das hat das OLG Celle am 15.09.2016 entschieden (Az. 11 U 209/15) und einen Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt.
Am 25. Oktober 2016 verhandelt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von Gebühren, die Banken für eine geduldete Überziehung von Girokonten verlangen.
Die Darlehensgebühr der Bausparkassen steht am 08. November 2016 vor dem BGH auf dem Prüfstand. [Nachtrag 09.11.2016] Der BGH hat am 08.11.2016 entschieden und die AGB-Klausel zur Darlehensgebühr für unzulässig erklärt.
Wird eine Bank verpflichtet, eine Schufa-Meldung zu widerrufen, richtet sich ihre prozessuale Beschwer nach ihrem Arbeitsaufwand. Die Schufa-Meldung ist kein Druckmittel zur Durchsetzung streitiger Forderungen, wie der BGH entschied (BGH, Beschluss vom 12.04.2016 – VI ZB 48/14).
Wird ein Darlehensvertrag wegen Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers gekündigt, kann der Darlehensgeber dies der SCHUFA melden, auch wenn der Schuldner hiermit nicht einverstanden ist. Das hat das OLG Frankfurt am 02.02.2016 entschieden (Az. 1 W 9/16).
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2016 über die Wirksamkeit eines Widerrufs nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags erkannt (Az. XI ZR 564/15).
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 12. Juli 2016 Grundsätze zum Einwand des Rechtsmissbrauchs bei der Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts aufgestellt (Az. XI ZR 501/15).
Der Bundesgerichtshof wird am 31. Mai 2016 über Einzelfragen verhandeln, die sich im Zusammenhang mit der Abwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrages ergeben (XI ZR 511/15).
Zahlreiche Banken (darunter die TARGOBANK) bieten Endkunden sogenannte Individual-Kredite an, bei denen der Kunde nicht nur Zinsen, sondern auch einen sogenannten einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zu zahlen hat. Bei diesen stellt sich die Frage, ob es sich um verkappte (allgemeine) Bearbeitungsgebühren handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Verbraucherdarlehen unwirksam sind.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beweggründe des Verbrauchers für die Wirksamkeit seines Widerrufs ohne Belang sind. Die Entscheidung erging zum Widerruf eines Fernabsatz-Kaufvertrages, die Erwägungen lassen sich aber auch auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen übertragen.