Wird eine Bank verpflichtet, eine Schufa-Meldung zu widerrufen, richtet sich ihre prozessuale Beschwer nach ihrem Arbeitsaufwand. Die Schufa-Meldung ist kein Druckmittel zur Durchsetzung streitiger Forderungen, wie der BGH entschied (BGH, Beschluss vom 12.04.2016 – VI ZB 48/14).
Wird ein Darlehensvertrag wegen Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers gekündigt, kann der Darlehensgeber dies der SCHUFA melden, auch wenn der Schuldner hiermit nicht einverstanden ist. Das hat das OLG Frankfurt am 02.02.2016 entschieden (Az. 1 W 9/16).
Meldet eine Bank zu Unrecht offene Forderungen gegen einen früheren Kunden an die SCHUFA, ist sie zur Berichtigung der Meldung und zum Schadenersatz verpflichtet.