Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat sich in zwei Entscheidungen vom 23. Februar 2016 mit formellen Anforderungen an Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen befasst.
Am 16. Februar steht vor dem Bundesgerichtshof eine Verhandlung zur Frage an, ob ein Darlehensnehmer Erstattung des sogenannten Auszahlungsabschlags bei öffentlichen Förderarlehen verlangen kann.
Am 26. Februar will sich der BGH u.a. mit der Frage befassen, ob eine Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag hinreichend klar ist, wenn die Belehrung im Einzelfall durch Ankreuzoptionen ausgewählt wird.
Am 16. März steht vor dem Bundesgerichtshof eine Verhandlung zur Frage an, inwieweit die Ausübung eines Widerrufsrechts bei einem Fernsabsatzvertrag rechtsmißbräuchlich sein kann. Diese Problematik betrifft auch den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen.
Die Bewerbung eines Tagesgeldkontos mit Nennung eines Zinssatzes ist unzulässig, wenn dabei nicht deutlich gemacht wird, dass es sich um einen variablen Zinssatz handelt.
Eine Klausel in Banken-AGB, nach der die Ausstellung einer Ersatzkarte entgeltpflichtig ist, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist daher unwirksam.
Darf eine Bank den Namen eines Kontoinhabers nennen, über dessen Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist? Nachdem sich der EuGH nach Vorlage durch den BGH geäussert hat, müssen nun die deutschen Gerichte entscheiden.
Der BGH wird am 1. Dezember 2015 über die Frage zu entscheiden haben, ob der Widerruf eines Darlehensvertrages gegen Treu und Glauben verstößt.
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu befassen, bei denen der Versicherungsnehmer das Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG ausgeübt hatte.
Der BGH verwies einen Rechtsstreit zwischen der Bank Santander und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband über die Nutzung der Farbe Rot zur erneuten Entscheidung an das OLG Hamburg zurück.