Category Archives: Rechtsprechung

BGH: Feststellungsklage bei Widerruf eines Darlehensvertrages unzulässig

  

Der Darlehensnehmer, der nach Widerruf seines Darlehensvertrages den Vertrag rückabwickeln will, muss auf Freigabe der Sicherheit und Rückzahlung der geleisteten Zahlungen klagen, Zug um Zug gegen Ablösung des Darlehens (Leistungsklage). Eine Feststellungsklage ist unzulässig. Dies hat der BGH am 21. Februar entschieden (XI ZR 467 / 15).

BGH: Überweisungsauftrag am Fälligkeitstermin noch rechtzeitig

  

Der Mieter, der einen Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag erteilt, entrichtet die Miete rechtzeitig. Nicht der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vermieters sei entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Überweisungsauftrag erteilt. Das hat der VIII. (Mietrechts-)Senat des BGH entschieden (Urteil vom 05.10.2016 – VIII ZR 222/15).

Nennung der „Aufsichtsbehörde“ macht Widerrufsbelehrung nicht zwingend fehlerhaft

  

Bezeichnet die Bank in der Widerrufsbelehrung eines Immobiliardarlehensvertrages bestimmte Informationen (hier: die zuständige Aufsichtsbehörde) zu Unrecht als „Pflichtangabe“, macht dies die Belehrung nicht zwingend unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof am 22. November entschieden (Urteil vom 22. November 2016 – XI ZR 434/15).