Category Archives: Rechtsprechung

Später Widerruf eines Verbraucherdarlehens trotz früher Kenntnis treuwidrig

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Nach dem OLG Stuttgart handelt ein Darlehensnehmer treuwidrig, wenn er trotz Kenntnis von einem bestehenden Widerrufsrecht den Darlehensvertrag über einen längeren Zeitraum weiter bedient und erst später den Widerruf erklärt (Urteil vom 7.2.2017, 6 U 40/16).

BGH: Feststellungsklage bei Widerruf eines Darlehensvertrages unzulässig

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Der Darlehensnehmer, der nach Widerruf seines Darlehensvertrages den Vertrag rückabwickeln will, muss auf Freigabe der Sicherheit und Rückzahlung der geleisteten Zahlungen klagen, Zug um Zug gegen Ablösung des Darlehens (Leistungsklage). Eine Feststellungsklage ist unzulässig. Dies hat der BGH am 21. Februar entschieden (XI ZR 467 / 15).

Widerruf nach Aufhebung des Darlehensvertrages

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Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag kann jeder Darlehensnehmer selbständig den Vertrag widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn sich die Darlehensnehmer mit der Bank auf eine vorzeitige Vertragsablösung verständigt haben; allerdings kann Verwirkung eingetreten sein (BGH, Urteil vom 11.10.2016 – XI ZR 482/15).

BGH: Überweisungsauftrag am Fälligkeitstermin noch rechtzeitig

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Der Mieter, der einen Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag erteilt, entrichtet die Miete rechtzeitig. Nicht der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vermieters sei entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Überweisungsauftrag erteilt. Das hat der VIII. (Mietrechts-)Senat des BGH entschieden (Urteil vom 05.10.2016 – VIII ZR 222/15).

Nennung der „Aufsichtsbehörde“ macht Widerrufsbelehrung nicht zwingend fehlerhaft

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Bezeichnet die Bank in der Widerrufsbelehrung eines Immobiliardarlehensvertrages bestimmte Informationen (hier: die zuständige Aufsichtsbehörde) zu Unrecht als „Pflichtangabe“, macht dies die Belehrung nicht zwingend unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof am 22. November entschieden (Urteil vom 22. November 2016 – XI ZR 434/15).