Author Archives: Dr. Henning Kahlert

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Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Karlsruhe.

  

Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) in Kraft

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Seit dem 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen nur noch mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) zulässig. Die Erteilung der Erlaubnis setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller durch eine Prüfung nachweist, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt. Wie diese Sachkunde nachgewiesen werden soll, regelt die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) , die am 7. Mai 2016 in Kraft… Read more »

Zur Zulässigkeit eines Individualbeitrags bei Verbraucherkrediten

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Zahlreiche Banken (darunter die TARGOBANK) bieten Endkunden sogenannte Individual-Kredite an, bei denen der Kunde nicht nur Zinsen, sondern auch einen sogenannten einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zu zahlen hat. Bei diesen stellt sich die Frage, ob es sich um verkappte (allgemeine) Bearbeitungsgebühren handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Verbraucherdarlehen unwirksam sind.

Gesetzesänderungen zu Wohnimmobilienkrediten: Ende des „Ewigen Widerrufsrechts“

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Der Bundestag hat am 11. März 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien­­kredit­richtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften erlassen. Die Änderungen bedeuten insbesondere das Aus für das bisherige „Ewige Widerrufsrecht“ bei Verbraucherdarlehens­­verträgen, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Beweggründe des Verbrauchers bei Widerruf irrelevant

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beweggründe des Verbrauchers für die Wirksamkeit seines Widerrufs ohne Belang sind. Die Entscheidung erging zum Widerruf eines Fernabsatz-Kaufvertrages, die Erwägungen lassen sich aber auch auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen übertragen.

Commerzbank: Strafzinsen für Guthaben

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Die Commerzbank erhebt seit Dezember 2014 bei einzelnen großen Firmenkunden Strafzinsen, die hohe Einlagen vorgenommen haben. Nun weitet die Commerzbank ihre Praxis auf mittelständische Unternehmenskunden aus.