Gericht beurteilt SecureGo-Verfahren als unsicher
Das SecureGo-Verfahren bietet nicht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anscheinsbeweis, so das LG Heilbronn. Die Weitergabe von TAN per Telefon ist dennoch grob fahrlässig.
Das SecureGo-Verfahren bietet nicht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anscheinsbeweis, so das LG Heilbronn. Die Weitergabe von TAN per Telefon ist dennoch grob fahrlässig.
Rückforderungsansprüche des Bankkunden wegen zu Unrecht erhobener Zinsen oder Entgelte unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Kunde von der Belastung des Kontos Kenntnis erlangt hat, nicht erst, wenn er den Sachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat.
Verkäufer dürfen bei der Entscheidung, ob sie einem Käufer die Möglichkeit der Ratenzahlung gewähren, auch das Alter des Kunden berücksichtigen. Das hat das AG München entschieden und die Klage einer 84 Jahre alten Frau abgewiesen, die sich unzulässig diskriminiert sah, weil ihr keine Ratenzahlung gestattet wurde (Urteil vom 13.04.2016, Aktenzeichen 171 C 28560/15).
Auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes entschied das LG Tübingen, dass eine Klausel in Banken-AGB unwirksam ist, nach der auch für bestehende Sparbücher nachträglich ein Negativzins für Guthaben eingeführt werden soll (Urteil vom 26.01.2018 – 4 O 187/17).
Der BGH wird sich am 20. Februar 2018 mit der Frage befassen, ob eine Bank verpflichtet ist, Formulare zu verwenden, in denen neben der männlichen Bezeichnungen „Kunde“, „Sparer“ etc. auch die jeweilige weibliche Form („Kundin“, „Sparerin“ etc.) genannt wird (Az. VI ZR 143/17).
Übernimmt es eine Bank, den Kunden über eine gewünschte Finanzierung zu beraten (Finanzierungsberatungsvertrag), muss sie den Darlehensnehmer über die spezifischen Nachteile und Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform aufklären (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 – XI ZR 152/17).