Verkäufer dürfen bei der Entscheidung, ob sie einem Käufer die Möglichkeit der Ratenzahlung gewähren, auch das Alter des Kunden berücksichtigen. Das hat das AG München entschieden und die Klage einer 84 Jahre alten Frau abgewiesen, die sich unzulässig diskriminiert sah, weil ihr keine Ratenzahlung gestattet wurde (Urteil vom 13.04.2016, Aktenzeichen 171 C 28560/15).
Die Werbung für eine Kapitalanlage mit „Festzins“ und „100% Kapitalbesicherung“ ist irreführend, wenn der Anbieter nicht deutlich macht, dass Zinsen nur gezahlt werden, wenn die Kapitalgesellschaft hinreichende Gewinne erwirtschaftet (BGH vom 21.09.2017 – I ZR 53/16).
Der BGH wird sich am 20. Februar 2018 mit der Frage befassen, ob eine Bank verpflichtet ist, Formulare zu verwenden, in denen neben der männlichen Bezeichnungen „Kunde“, „Sparer“ etc. auch die jeweilige weibliche Form („Kundin“, „Sparerin“ etc.) genannt wird (Az. VI ZR 143/17).
Am 13. Juni 2017 wird vor dem BGH die Frage verhandelt, ob eine Bank für den Versand von sogenannten smsTAN zur Authentifizierung von Bankaufträgen eine Vergütung verlangen kann.
„Die Marktwächter“ sind ein Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzb), das unter Anderem den Finanzmarkt untersucht. Nach rund 18 Monaten Projektlaufzeit ziehen die Beteiligten eine positive Zwischenbilanz.
Seit dem 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen nur noch mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) zulässig. Die Erteilung der Erlaubnis setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller durch eine Prüfung nachweist, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt. Wie diese Sachkunde nachgewiesen werden soll, regelt die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) , die am 7. Mai 2016 in Kraft… Read more »
Das Bundeskabinett hat am 6. Januar 2016 den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen. Dieser ist der erste Teil einer umfangreichen Novellierung der Finanzmarktgesetze. Damit sollen im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankert werden, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern.
Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sollen Banken und Finanzvertriebsunternehmen ganz überwiegende Anlageprodukte empfehlen, die zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskant sind.