BKartA: Keine Einwendung gegen paydirekt

  

Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer neuen Zahlungsfunktion beim Internet-Bezahlverfahren paydirekt, mit der Kunden künftig kleinere Geldbeträge von Handy zu Handy überweisen können (sog. „P2P-Zahlungsfunktion“).

Vorschriften zu Zahlungsdiensten gelten auch für telefonische „Premium-Dienste“

  

Die Vorschriften für Zahlungsdienste gelten auch bei sogenannten Premium-Diensten, die per Telefon erbracht werden. Der Anschlussinhaber schuldet daher kein Entgelt, wenn er den Dienst nicht selbst genutzt hat. Das hat der III. Zivilsenat des BGH zu einem „pay by call“-Verfahren entschieden (BGH, Urteil vom 6. April 2017 – III ZR 368/16).

Expertenrat für FinTechs gegründet

  

Das Bundesfinanzministerium hat am 22. März 2017 den FinTechRat ins Leben gerufen. Die 20 Mitglieder des Rates sollen das Ministerium zu Fragen der digitalen Finanztechnologie, insbesondere zu (informations-)technologischen Entwicklungen, ihren Potentialen sowie zu Chancen und Risiken beraten.