Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer neuen Zahlungsfunktion beim Internet-Bezahlverfahren paydirekt, mit der Kunden künftig kleinere Geldbeträge von Handy zu Handy überweisen können (sog. „P2P-Zahlungsfunktion“).
paydirekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem führende Unternehmen der privaten Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie aus dem Sparkassensektor beteiligt sind. Die beteiligten Institute haben dieses Bezahlverfahren gemeinsam entwickelt, stehen aber ansonsten im Wettbewerb zueinander. Daher hat sich das Bundeskartellamt mit dem Vorhaben befasst. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
„Wir haben keine Einwände gegen diese Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland im Bereich der mobilen Bezahlverfahren. Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion ergänzen, die der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten.“
paydirekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen zahlreicher Kreditinstitute in Deutschland, das auf dem deutschen Markt für Internet-Bezahlverfahren tätig ist. paydirekt hat bislang noch keine starke Marktposition erreichen können. Mit der neuen Zahlungsfunktion wird das Verfahren um eine unkomplizierte Lösung für mobile Zahlungen im privaten Bereich ergänzt. Kunden können künftig mit ihrer paydirekt-App an die in ihrem Handy gespeicherten Kontaktpersonen direkt Geld zahlen und müssen hierfür keine IBAN oder TAN mehr eingeben.
Der führende Anbieter von Internet-Bezahlverfahren Paypal hat seine App bereits seit geraumer Zeit mit einer solchen P2P-Funktion ausgestattet. Weitere Anbieter derartiger Bezahlverfahren sind u.a. Fintechs wie Lendstar, Cringle oder Tabbt, aber auch die Sparkassengruppe („Kwitt“) sowie die Volks- und Raiffeisenbanken („Geld senden und empfangen“).
Die Parteien hatten das Bundeskartellamt im November 2016 umfassend über das Projekt informiert. In der Prüfung ist letztlich offen geblieben, ob es einen eigenständigen Markt für derartige kostenlose P2P-Transaktionen gibt, auf dem der Wettbewerb durch die Kooperation möglicherweise behindert werden könnte, oder ob es sich bei dieser Zahlungsfunktion um eine unselbständige Teilfunktion des Online-Bankings handelt.
Auf der Basis der durchgeführten Ermittlungen hat das Bundeskartellamt den Parteien mitgeteilt, dass es das Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aufgreifen wird.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12.04.2017