Author Archives: Dr. Henning Kahlert

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Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Karlsruhe.

  

BGH verhandelt zu Ankreuzoptionen in Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen

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Am 26. Februar will sich der BGH u.a. mit der Frage befassen, ob eine  Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag hinreichend klar ist, wenn die Belehrung im Einzelfall durch Ankreuzoptionen ausgewählt wird.

BGH verhandelt zu Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

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Am 16. März steht vor dem Bundesgerichtshof eine Verhandlung zur Frage an, inwieweit die Ausübung eines Widerrufsrechts bei einem Fernsabsatzvertrag rechtsmißbräuchlich sein kann. Diese Problematik betrifft auch den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen.

Verordnung zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen in Kraft

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Zum 12. Januar 2016 ist die Verordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutsche Banken GmbH und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung – EntschFinV) in Kraft getreten (BGBl I, 9). Die Verordnung regelt Einzelheiten der Finanzierung der genannten Entschädigungseinrichtungen im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) vom 28.05.2015.

Novellierung der Finanzmarktgesetze: Mehr Transparenz und besserer Anlegerschutz

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Das Bundeskabinett hat am 6. Januar 2016 den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarkt­novellierungsgesetzes beschlossen. Dieser ist der erste Teil einer umfangreichen Novellierung der Finanzmarktgesetze. Damit sollen im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankert werden, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern.

Neufassung der Bausparkassen-Verordnung

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Nachdem im Dezember 2015 das Bausparkassengesetz wesentlich geändert wurde, hat nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die hierzu gehörende Rechtsverordnung (Bausparkassen-Verordnung, BausparkV) neu gefasst.

Änderungen im Bausparkassengesetz ab Dezember 2015

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Am 22. Dezember 2015 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vom 21.12.2015 (BGBl I, 2399) in Kraft getreten, der es den Bausparkassen ermöglichen soll, sich flexibler an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.