BGH verhandelt über Gebühren für smsTAN
Am 13. Juni 2017 wird vor dem BGH die Frage verhandelt, ob eine Bank für den Versand von sogenannten smsTAN zur Authentifizierung von Bankaufträgen eine Vergütung verlangen kann.
Am 13. Juni 2017 wird vor dem BGH die Frage verhandelt, ob eine Bank für den Versand von sogenannten smsTAN zur Authentifizierung von Bankaufträgen eine Vergütung verlangen kann.
Zahlreiche Banken (darunter die TARGOBANK) bieten Endkunden sogenannte Individual-Kredite an, bei denen der Kunde nicht nur Zinsen, sondern auch einen sogenannten einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zu zahlen hat. Bei diesen stellt sich die Frage, ob es sich um verkappte (allgemeine) Bearbeitungsgebühren handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Verbraucherdarlehen unwirksam sind.
Am 16. Februar steht vor dem Bundesgerichtshof eine Verhandlung zur Frage an, ob ein Darlehensnehmer Erstattung des sogenannten Auszahlungsabschlags bei öffentlichen Förderarlehen verlangen kann.
Eine Klausel in Banken-AGB, nach der die Ausstellung einer Ersatzkarte entgeltpflichtig ist, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist daher unwirksam.