Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu befassen, bei denen der Versicherungsnehmer das Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG ausgeübt hatte.