Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie war Gegenstand eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof (VIII ZR 83/16). Konkret ging es um die Frage, welche Auswirkungen dieser Schutzmechanismus auf den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises hat.
Käufer lässt Kaufpreisanspruch über PayPal-Käuferschutzrichtlinie zurückbuchen
Die beklagte Käuferin hatte vom Kläger über eBay ein Mobiltelefon gekauft und den Kaufpreis über PayPal entrichtet. Der Verkäufer versandte die Ware, nachdem der Kaufpreis auf seinem PayPal-Konto eingegangen war. Die Beklagte behauptete, die Ware nie erhalten zu haben, und beantragte bei PayPal die Rückerstattung des Kaufpreises nach Maßgabe der Käuferschutzrichtlinie. PayPal buchte den Kaufpreis vom Konto des Verkäufers wieder zurück. Der Verkäufer nahm daraufhin den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch.
Rückbuchung lässt Kaufpreisanspruch unberührt
Der Bundesgerichtshof sprach ihm diesen Anspruch in der Revisionsinstanz zu (Urteil vom 22.11.2017 – VIII ZR 83/16). Maßgebend waren folgende Erwägungen:
Der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung erlischt, sobald die Leistung an ihn bewirkt wird. Bei Einbeziehung von PayPal geschieht dies dann, wenn das Guthaben auf dem Paypal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Wird dieser Betrag jedoch nach Maßgabe der Käuferschutzrichtlinie rückbelastet, lebt der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung wieder auf.
Hintergrund ist, dass PayPal keinerlei Prüfung der materiellen Rechtslage vornimmt und die Entscheidung, dem Käufer Käuferschutz zu gewähren, damit keine Auswirkung auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien hat. Da die Parteien vereinbart hatten, dass die Ware unversichert verschickt werden sollte, hatte der Empfänger die Gefahr zu tragen, dass die Ware verloren gehen könnte. Dass er sie angeblich nicht bekommen hatte, befreite ihn daher nicht von seiner Zahlungspflicht.