Nach Auffassung von Verbraucherschützern verlangen viele Banken für ein Basiskonto zu hohe Gebühren. Der vzbz hat nun Klage erhoben.
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) hat den Rechtsanspruch auf das sogenannte Basiskonto geschaffen (Zahlungsskonto mit grundlegenden Funktionen). Seit dem 19. Juni 2016 haben u.a. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Zahlungskonto, das auf Guthabenbasis geführt wird und das Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und die Ausführung von Zahlungsvorgängen durch Zahlungskarten ermöglicht. Das kontoführende Institut kann hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen.
Die Verbraucherschützer beanstanden, dass Verbraucher für ein solches Konto mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten. Auch werde nicht hinreichend berücksichtigt, wie der Kunde das Konto nutze. Der Grundpreis sei der gleiche unabhängig davon, ob der Kontoinhaber eine persönliche Betreuung in der Filiale in Anspruch nehmen möchte oder ob er das Konto als reines Online-Konto führen will.
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