„Die Marktwächter“ sind ein Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzb), das unter Anderem den Finanzmarkt untersucht. Nach rund 18 Monaten Projektlaufzeit ziehen die Beteiligten eine positive Zwischenbilanz.
Wird ein Darlehensvertrag wegen Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers gekündigt, kann der Darlehensgeber dies der SCHUFA melden, auch wenn der Schuldner hiermit nicht einverstanden ist. Das hat das OLG Frankfurt am 02.02.2016 entschieden (Az. 1 W 9/16).