BKartA: Entgelte für Abhebungen an Geldautomaten nicht zu beanstanden

  

Die Höhe der Entgelte, die Banken Kunden anderer Institute für Abhebungen an eigenen Geldautomaten berechnen, sind nach Ansicht des Bundeskartellamtes nicht zu beanstanden.

Entgelt für Bargeldabhebungen für bankfremde Kunden

Das Bundeskartellamt (BKartA) in Bonn kommt nach einer entsprechenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine staatliche Regulierung dieser Entgelte nicht zielführend sei. Banken erheben zwar Entgelte, wenn Kunden anderer Institute Bargeld abheben möchten. Dennoch sei es den meisten Verbrauchern möglich, hohe Gebühren zu vermeiden. Seit 2011 müssen die Kreditinstitute vor Ausführung der Abhebung mitteilen, welche Kosten anfallen. Erscheint dem Kunden der Preis zu hoch, kann er an anderer Stelle Geld abheben, so das BKartA. Er könne die eigene Bank oder ein Institut aufsuchen, das sich einem Verbundsystem mit der eigenen Bank angeschlossen hat, z.B. der CashGroup. Auch sei es möglich, an Tankstellen oder im Handel Bargeld zu erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Karlsruhe.