BGH: Entgelt für smsTAN grundsätzlich zulässig Dr. Henning Kahlert 30. August 2017 26. Oktober 2020 Banken dürfen für die Versendung von smsTAN grundsätzlich Gebühren verlangen. Die entsprechenden Klauseln müssen aber klarstellen, dass die Gebühren nur bei der Erteilung von Zahlungsaufträgen anfallen (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15).