Am 17. Juli 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verabschiedet (BGBl. I, 2446). Es schafft u.a. einen Rechtsrahmen zur Beaufsichtigung von E-Geld-Instituten und soll Erleichterungen für die Kreditvergabe an Verbraucher bringen.
Auch Unternehmern dürfen Banken keine „laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte“ für Darlehen in Rechnung stellen. Entsprechende Klauseln sind ebenso unwirksam wie gegenüber Verbrauchern, entschied der BGH am 04.06.2017 (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).