BKartA: Keine Einwendung gegen paydirekt

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Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einw�nde gegen die geplante Einf�hrung einer neuen Zahlungsfunktion beim Internet-Bezahlverfahren paydirekt, mit der Kunden k�nftig kleinere Geldbetr�ge von Handy zu Handy �berweisen k�nnen (sog. �P2P-Zahlungsfunktion�).

Der Sitz des Bundeskartellamtes in Bonn. Quelle: BKartA

paydirekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem f�hrende Unternehmen der privaten Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie aus dem Sparkassensektor beteiligt sind. Die beteiligten Institute haben dieses Bezahlverfahren gemeinsam entwickelt, stehen aber ansonsten im Wettbewerb zueinander. Daher hat sich das Bundeskartellamt mit dem Vorhaben befasst. Andreas Mundt, Pr�sident des Bundeskartellamtes:

�Wir haben keine Einw�nde gegen diese Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland im Bereich der mobilen Bezahlverfahren. Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverh�ltnisse auf dem Markt f�r Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion erg�nzen, die der Marktf�hrer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten.�

paydirekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen zahlreicher Kreditinstitute in Deutschland, das auf dem deutschen Markt f�r Internet-Bezahlverfahren t�tig ist. paydirekt hat bislang noch keine starke Marktposition erreichen k�nnen. Mit der neuen Zahlungsfunktion wird das Verfahren um eine unkomplizierte L�sung f�r mobile Zahlungen im privaten Bereich erg�nzt. Kunden k�nnen k�nftig mit ihrer paydirekt-App an die in ihrem Handy gespeicherten Kontaktpersonen direkt Geld zahlen und m�ssen hierf�r keine IBAN oder TAN mehr eingeben.

Der f�hrende Anbieter von Internet-Bezahlverfahren Paypal hat seine App bereits seit geraumer Zeit mit einer solchen P2P-Funktion ausgestattet. Weitere Anbieter derartiger Bezahlverfahren sind u.a. Fintechs wie Lendstar, Cringle oder Tabbt, aber auch die Sparkassengruppe (�Kwitt�) sowie die Volks- und Raiffeisenbanken (�Geld senden und empfangen�).

Die Parteien hatten das Bundeskartellamt im November 2016 umfassend �ber das Projekt informiert. In der Pr�fung ist letztlich offen geblieben, ob es einen eigenst�ndigen Markt f�r derartige kostenlose P2P-Transaktionen gibt, auf dem der Wettbewerb durch die Kooperation m�glicherweise behindert werden k�nnte, oder ob es sich bei dieser Zahlungsfunktion um eine unselbst�ndige Teilfunktion des Online-Bankings handelt.

Auf der Basis der durchgef�hrten Ermittlungen hat das Bundeskartellamt den Parteien mitgeteilt, dass es das Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aufgreifen wird.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12.04.2017