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Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) in Kraft

  

Seit dem 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen nur noch mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) zulässig. Die Erteilung der Erlaubnis setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller durch eine Prüfung nachweist, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt. Wie diese Sachkunde nachgewiesen werden soll, regelt die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) , die am 7. Mai 2016 in Kraft… Read more »