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Gesetzesänderungen zu Wohnimmobilienkrediten: Ende des „Ewigen Widerrufsrechts“

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Der Bundestag hat am 11. März 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien­­kredit­richtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften erlassen. Die Änderungen bedeuten insbesondere das Aus für das bisherige „Ewige Widerrufsrecht“ bei Verbraucherdarlehens­­verträgen, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Beweggründe des Verbrauchers bei Widerruf irrelevant

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beweggründe des Verbrauchers für die Wirksamkeit seines Widerrufs ohne Belang sind. Die Entscheidung erging zum Widerruf eines Fernabsatz-Kaufvertrages, die Erwägungen lassen sich aber auch auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen übertragen.