Commerzbank, Postbank und die Comdirect Bank müssen nach aktuellen Berichten annähernd 100.000 Kreditkarten austauschen. Hintergrund der Tauschaktion ist offenbar ein Sicherheitsproblem.Nach einem Bericht auf welt.de haben Dienstleister auf mögliche Missbrauchsfälle hingewiesen. Vermutlich ist es Angreifern gelungen, Kreditkarteninformationen zu kopieren, etwa über manipulierte Geldautomaten durch sog. Skimming. Der Austausch soll nun verhindern, dass die Täter die Daten mißbrauchen, um Auszahlungen oder Zahlungsvorgänge vornehmen zu können.
Das Risiko für Zahlungsvorgänge, die nicht vom jeweiligen Karteninhaber autorisiert worden sind, trägt grundsätzlich die Bank; sie kann vom Kunden nicht die Erstattung ihrer Auslagen verlangen, wenn ein Täter eine Doublette mit kopierten Daten verwendet. Dies bestimmt § 675u BGB. Hat allerdings der Karteninhaber den Mißbrauch begünstigt oder ermöglicht, kann er der Bank auf Schadensersatz haften. § 675v BGB sieht eine solche Haftung bei mißbräuchlicher Nutzung insbesondere dann vor, wenn der Karteninhaber den Verlust nicht unverzöglich meldet oder sonst grob fahrlässig handelt. Grob fahrlässig handelt etwa derjenige, der seine PIN auf der Karte notiert oder sie sonst nicht sicher verwahrt.
Siehe hierzu auch:
- Bericht auf golem.de: Banken tauschen Zehntausende Kreditkarten aus
- Bericht auf Handelsblatt.com Geldhaus muss 15.000 Kreditkarten austauschen
Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank dafür.