Bausparkassen wollen Bausparverträge kündigen

  

Zahlreiche Bausparkassen versuchen derzeit, Alt-Bausparverträge zu kündigen,bei denen der Bausparerer hohe Guthabenzinsen erhält, aber ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt.

So funktioniert Bausparen

Beim Bausparen spart der Bausparkunde zunächst in der Regel durch regelmäßige Zahlungen ein Bausparguthaben an, das von der Bausparkasse verzinst wird. Nachdem ein gewisser Mindestbetrag angespart worden ist, kann der Bausparvertrag zugeteilt werden; der Bausparer kann dann ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und erhält einen Betrag ausgezahlt, der der Summe seines eingezahlten Guthabens sowie des Bauspardarlehens entspricht (Bausparsumme).

Bausparvertrag als Wertanlage?

Sowohl die Höhe des Zinses, die der Bausparer für sein Guthaben erhält, aber auch die von der Bank verlangten Zinsen für das Bauspardarlehen waren in der Vergangenheit – im Vergleich zum Marktzins – recht niedrig. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase nehmen viele Bausparer jedoch die Zuteilung und das Bauspardarlehen nicht in Anspruch, sondern lassen ihr Bausparguthaben stehen und erfreuen sich an den – aus heutiger Sicht – hohen Guthabenszinsen.

Hieran stören sich die Bausparkassen und versuchen, entsprechende Verträge zu kündigen. Sie berufen sich darauf, es gehe dem jeweiligen Kunden dann nicht mehr darum, ein Bauspardarlehen zu erhalten; der Kunde nutze den Vertrag vielmehr lediglich als verzinsliche Anlage. Das sei aber nicht Zweck des Bausparens.

Kündigung von Altverträgen durch Bausparkassen

Nach der Rechtsprechung kann eine Bausparkasse jedenfalls dann eine Kündigung aussprechen, wenn die gesamte Bausparsumme als Bausparguthaben angespart worden ist; denn dann kann ein Bauspardarlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Ob eine Kündigung auch dann möglich ist, wenn noch nicht das gesamte Bausparguthaben angespart worden ist, ist umstritten. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen bestätigen die Kündigungen, einige Gerichte halten die Kündigungen hingegen für unwirksam. Eine einheitliche Rechtsprechung hat sich noch nicht gebildet, sicherlich wird zu gegebener Zeit der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.