Verjährung bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln einer Bank
Rückforderungsansprüche des Bankkunden wegen zu Unrecht erhobener Zinsen oder Entgelte unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Kunde von der Belastung des Kontos Kenntnis erlangt hat, nicht erst, wenn er den Sachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat.