Gericht beurteilt SecureGo-Verfahren als unsicher
Das SecureGo-Verfahren bietet nicht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anscheinsbeweis, so das LG Heilbronn. Die Weitergabe von TAN per Telefon ist dennoch grob fahrlässig.
Das SecureGo-Verfahren bietet nicht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anscheinsbeweis, so das LG Heilbronn. Die Weitergabe von TAN per Telefon ist dennoch grob fahrlässig.