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Negativzinsen bei Bestandsverträgen unzulässig
Auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes entschied das LG Tübingen, dass eine Klausel in Banken-AGB unwirksam ist, nach der auch für bestehende Sparbücher nachträglich ein Negativzins für Guthaben eingeführt werden soll (Urteil vom 26.01.2018 – 4 O 187/17).