Monthly Archives: Februar 2018

Irreführende Werbung für „Festzins Plus“ mit unscheinbarem Risikohinweis

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Die Werbung für eine Kapitalanlage mit „Festzins“  und „100% Kapitalbesicherung“ ist irreführend, wenn der Anbieter nicht deutlich macht, dass Zinsen nur gezahlt werden, wenn die Kapitalgesellschaft hinreichende Gewinne erwirtschaftet (BGH vom 21.09.2017 – I ZR 53/16).

Negativzinsen bei Bestandsverträgen unzulässig

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Auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes entschied das LG Tübingen, dass eine Klausel in Banken-AGB unwirksam ist, nach der auch für bestehende Sparbücher nachträglich ein Negativzins für Guthaben eingeführt werden soll (Urteil vom 26.01.2018 – 4 O 187/17).