Kein Anspruch auf Barzahlung von Rundfunkgebühren
Rundfunkteilnehmer können nicht verlangen, fällige Rundfunkbeiträge in bar bezahlen zu dürfen. Ein „GEZ-Gegner“ scheiterte mit einem entsprechenden Begehren vor dem VG Köln (Az. 6 K 7425/15).
Rundfunkteilnehmer können nicht verlangen, fällige Rundfunkbeiträge in bar bezahlen zu dürfen. Ein „GEZ-Gegner“ scheiterte mit einem entsprechenden Begehren vor dem VG Köln (Az. 6 K 7425/15).
Die Barclaycard GOLD VISA-Kreditkarte wurde im Jahr 2013 mit der Aussage beworben, bei Abhebungen im Ausland falle keine „Bargeldabhebungsgebühr“ an. Tatsächlich sollte der Kunde aber eine „Auslandseinsatzgebühr“ entrichten, wenn er außerhalb der Eurozone Geld mit der Kreditkarte abheben wollte. Das OLG Hamburg sah hierin eine irreführende Werbung (Urteil vom 12.04.2017 – 5 U 38/14).
Am 4. Juli wird der Bundesgerichtshof über die Frage verhandeln, ob Banken für Unternehmerdarlehen Bearbeitungsentgelte berechnen dürfen.