Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 2016 Klauseln in Banken-AGB für unwirksam erklärt, nach denen Bankkunden für eine geduldete Überziehung ihres Kontos ein pauschales „Mindestentgelt“ bezahlen sollten (XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).
Mit dem Photo-Tan-Verfahren sollen Bankkunden Überweisungen über ihr Smartphone ausführen können. Wie zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete, haben IT-Sicherheitsforscher nun Schwachstellen im System entdeckt, mit denen Angreifer Überweisungen umlenken könnten. Apps von Deutscher Bank, Commerzbank und Norisbank sind betroffen.
Kündigt die Bank den Darlehensvertrag, weil der Darlehensnehmer mit Zahlung der Raten in Verzug geraten ist, kann sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies hat der BGH zu einem Vertrag aus dem Jahre 1994 entschieden (BGH, Urteil vom 19.01.2016 – XI ZR 103/15).