Widerruf nach Aufhebung des Darlehensvertrages
Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag kann jeder Darlehensnehmer selbständig den Vertrag widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn sich die Darlehensnehmer mit der Bank auf eine vorzeitige Vertragsablösung verständigt haben; allerdings kann Verwirkung eingetreten sein (BGH, Urteil vom 11.10.2016 – XI ZR 482/15).