BGH zur Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2016 über die Wirksamkeit eines Widerrufs nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags erkannt (Az. XI ZR 564/15).