bankrecht.news ist der Blog von Dr. Henning Kahlert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAHLERT KOPP Rechtsanwälte, Karlsruhe.
KAHLERT KOPP Rechtsanwälte
Dr. Henner Kahlert, Michael Kopp, Dr. Henning Kahlert
Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe
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Dr. Henning Kahlert, Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe
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Zuständige Aufsichtsbehörde
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Fax +(49) 721. 2 66 27
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Berufsbezeichnung
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet „Rechtsanwalt“.Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wird aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt.
Berufsrechtliche Regelungen
Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Bestimmungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Der Inhalt dieser berufsrechtlichen Vorschriften kann abgerufen werden über die Internet-Seite des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Unsere Versicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Mitgliedsländer der Europäischen Union
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
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